Leichtkrafträder bis 125 ccm mit der Klasse B, durch Schulung ohne Prüfung.
Der B196 Führerschein ist eine Erweiterung des regulären B-Führerscheins und ermöglicht das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW Leistung, ohne eine neue Prüfung abzulegen. Ideal, um in und um Bremen flexibel und stauarm unterwegs zu sein.
Was darfst Du fahren? Roller und Leichtkrafträder der Klasse A1, allerdings nur in Deutschland.
Voraussetzungen: Ein Mindestalter von 25 Jahren und der Besitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren.
Ablauf: Du absolvierst eine Fahrerschulung mit Theorie- und Praxiseinheiten, eine Prüfung gibt es nicht. Danach trägt die Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 196 ein.
Besonderheiten: Die Schlüsselzahl 196 gilt nur in Deutschland, im Ausland brauchst Du weiterhin eine echte A1. Bei der Fahrschule Lars Wehner führen wir die Schulung regelmäßig durch, sprich uns auf den nächsten Termin an.
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